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Brandschutz entsprechend der Bauordnung

Fach­gerechter Brand­schutz ist eine gesetzlich vor­geschriebene Maß­nahme, um den Aus­bruch von Bränden zu ver­hindern und auf­kommende Brände schnell und effektiv einzu­dämmen. Brand­schutz­bestimmungen müssen in allen Gebäuden ein­gehalten werden und die Bau­ordnung enthält dafür bestimmte Rechts­vorschriften. Diese Vor­schriften sind sehr differenziert und unter­scheiden sich je nach Nutzungs­konzept der Gebäude.

So gibt es Unter­schiede bei den Vor­gaben für den Brand­schutz in Verwaltungs­gebäuden, Industrie­gebäuden und Wohn­gebäuden. Für Schulen, Kinder­tages­stätten und Pflege­einrichtungen gelten ebenfalls andere, aus­führliche Bestimmungen, die dem Schutz der Menschen dienen. Die Komplexität des Themas verlangt für die Erarbeitung eines funktionierenden und den gesetzlichen Anforderungen gerecht werdenden Brand­schutz­konzeptes eine hohe fachliche Kompetenz und ausreichend Erfahrung. Über Beides verfügt das Planungs­büro auf­grund der lang­jährigen Erfahrung.

Es werden Brand­schutz­konzepte mit den Schwer­punkten baulicher, abwehrender, organisa­torischer und anlage­technischer Brand­schutz erstellt.


Der bauliche Brand­schutz beschreibt unter anderem die Anforderungen an die ver­wendeten Materialien und die Installation von Leitungs­anlagen sowie die Planung von Flucht- und Rettungs­wegen. Um die Planung von ausreichend Bewegungs­freiheit bei eventuell not­wendigen Einsätzen der Feuer­wehr, der Bereit­stellung des nötigen Lösch­wassers und anderer technischer Not­wendig­keiten wird sich beim abwehrenden Brand­schutz gekümmert. Der organisa­torische Brand­schutz beinhaltet die Erstellung von Rettungs­plänen und Plänen für den Einsatz der Feuer­wehr. Der anlage­technische Brand­schutz legt als vierter Brand­schutz­schwerpunkt den richtigen Einbau von Brand­melde­anlagen, Lösch­einrichtungen und Rauch­abzugs­anlagen fest.

Bei einem Neu­bau oder einer geplanten Sanierung wird der Brand­schutz ent­sprechend der Bau­ordnung in die Projekt­planung ein­bezogen. Davon unabhängig ist eine Bestands­einschätzung an bestehenden Gebäuden von Zeit zu Zeit erforderlich, um für den Ernst­fall gerüstet zu sein. Das Planungsbüro Dettmer berät Sie auch bei speziellen Teil­bereichen Ihres Bau­vorhabens zum Thema Brand­schutz. Gern fertigen die Ingenieure ein ent­sprechendes Gut­achten an, welches über den bestehenden Sicherheits­standard Auf­schluss gibt und nach dem anschließend weitere Maßnahmen geplant werden können.

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